Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Endkundenverträge Business + Innovation Center Kaiserslautern GmbH.
1. Vertragsgegenstand
Die Teilnahme an den einzelnen Qualifikationseinheiten (folgend kurz QE genannt) und kompletten Ausbildungsprogrammen setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraus. Dieser Vertrag kommt zustande, sobald der Besteller auf seine schriftliche Bestellung hin ein Bestätigungsschreiben erhält.
2. Wiederrufsrecht
a) Der Besteller ist an seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung (Bestellung) nicht gebunden, wenn er sie dem Veranstalter (BUSINESS + INNOVATION CENTER) gegenüber innerhalb von zwei Wochen widerruft. Diese Frist beginnt zu laufen, nachdem der Besteller diese Widerrufsbelehrung
erhalten. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Absendung des Widerrufs in Textform (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) an das BUSINESS + INNOVATION CENTER
Kaiserslautern GmbH; Trippstadter Straße 110; D-67663 Kaiserslautern; Tel.: (+49) 0631-68039-0
Fax.: (+49) 0631-68039 120 ; E-Mail: kontakt@bic-kl.de. Einer Begründung bedarf es nicht.
3. Entgelte / Zahlungsweise
a) Die Nutzung der BUSINESS + INNOVATION CENTER -Services erfolgt zu den Preisen, die aus der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisübersicht
zu entnehmen sind.
b) Die Gebühren für einzelne QE, soweit diese nicht auf einen längeren Bearbeitungszeitraum als einen Monat angelegt sind, werden insgesamt nach Ablauf des ersten Monats fällig, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Besteller erstmalig Zugang zu der jeweiligen QE ermöglicht wurde (Zugangsdatum des Passwortes und der Matrikelnummer, bzw. der Mitteilung der Freischaltung). Schließt der Besteller eine QE vor Ablauf des ersten Monats ab, werden die Gebühren bereits zu diesem Zeitpunkt fällig.
c) Die Gebühren werden nach 3 b) auch dann fällig, wenn der Besteller den Zugang zur QE nicht nutzt, oder an Seminar- und Lernangeboten nicht teilnimmt.
e) Die beim Besteller selbst anfallenden Telekommunikationskosten und Internet Zugangskosten sind in den Preisen nicht enthalten und sind vollständig vom Besteller zu tragen. Andere Kosten, die dem Besteller im Rahmen der Teilnahme durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln ent-stehen und die über die üblichen Grundtarife, mit denen der Besteller rechnen muss, hinausgehen, bestehen nicht.
f) Gegen Forderungen von BUSINESS + INNOVATION CENTER kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge-stellten Gegenansprüchen aufrechnen.
g) Dem Besteller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechtes nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
h) Die Entgelte werden vom Besteller auf ein Geschäftkonto überwiesen, es sei denn, im Bestellschein wurde etwas anderes, z.B.: Zahlung per Lastschrift,
vereinbart. Wurde Zahlung per Lastschrift vereinbart, ist die Berechtigung zur Teilnahme an den entgeltlichen BUSINESS + INNOVATION CENTER -Services aufschiebend bedingt durch die Mitteilung der Bankverbindung des Bestellers.
i) Etwaige Reise-, Unterbringungs- oder ähnliche Kosten, die dem Besteller durch die Teilnahme an Präsenzprüfungen entstehen, sind vom Besteller selbst zu tragen. Die Kosten für die Prüfung selbst ergeben sich aus der Studien- und Prüfungsordnung bzw. aus dem jeweiligen Zahlungsmodell.
5. Leistungen
a) Der Leistungsumfang im Rahmen der Teilnahme an einer einzelnen QE, oder einer Maßnahme ergibt sich aus dem Bestellformular, oder der zur
bestellten QE gehörenden Kurzbeschreibung
b) Der Besteller erhält, nachdem er die Präsenzprüfung zu der von ihm gewählten QE bestanden und die fälligen Gebühren bezahlt hat, das entsprechende Zertifikat der BUSINESS + INNOVATION CENTER. Dieses Zertifikat enthält den Namen des Teilnehmers, die Bezeichnung der erfolgreich besuchten QE.
c) Dem BUSINESS + INNOVATION CENTER steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien,
Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, sofern dem Besteller hieraus keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
d) Sofern eine QE Anwendungsmöglichkeiten, etc. von Software und/oder Hardware beschreibt oder deren Benutzung anregt, bleibt es dem Besteller überlassen,
diese bei dem jeweiligen Anbieter zu erwerben. Das BUSINESS + INNOVATION CENTER stellt dem Besteller keine zusätzliche Software oder Hardware zur Verfügung, es
sei denn im betreffenden Bestellschein wird die Bereitstellung einer bestimmten Software etc. durch das BUSINESS + INNOVATION CENTER ausdrücklich aufgeführt.
Das BUSINESS + INNOVATION CENTER weist auf ihrer Website regelmäßig darauf hin, welche Software für welche QE zweckmäßig ist. Unbeschadet dessen wird das
BUSINESS + INNOVATION CENTER sich um günstige Einkaufsmöglichkeiten für Besteller bemühen.
e) Die von dem BUSINESS + INNOVATION CENTER gewährte Nutzungsdauer bei Bestellung einer QE (also der Zeitraum der Onlinefreischaltung des Bestellers zu
einer QE) beträgt regelmäßig einen Monat. Kann der Besteller eine QE innerhalb Monatsfrist nicht erfolgreich zum Abschluss
bringen, so wird BUSINESS + INNOVATION CENTER in der Regel die Nutzungszeit auf Kulanzbasis kostenlos um bis zu zwei Monate verlängern.
Wird ein anderer BUSINESS + INNOVATION CENTER Service als eine QE bestellt, ergibt sich die Nutzungsdauer aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
f) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig einen Monat. Dies entspricht der Dauer, auf die eine QE standardmäßig angelegt ist. Abweichende
Angaben im jeweiligen Bestellformular haben allerdings stets Vorrang.
g) Soweit die BUSINESS + INNOVATION CENTER einem Besteller einer Maßnahme für eine QE Webspace zur Verfügung stellt, erfolgt dies nur zu den in der
dazugehörigen QE genannten Übungszwecken. Eine kommerzielle Nutzung des Webspace ist untersagt. Der Webspace wird für die Zeit der Teilnahme an der jeweiligen QE und nur für ein Traffic-Volumen von insgesamt höchstens 300 MB zur Verfügung gestellt. Die Inhalte, die der Teilnehmer auf dem Webspace speichert, werden
gelöscht, sobald die Nutzungszeit für den Webspace endet.
h) Sofern die BUSINESS + INNOVATION CENTER einem Besteller Software bereitstellt (vgl.: 5.d)) (z.B.: im Rahmen einer SGB III geförderten Maßnahme für die
Teilnahme an der QE), erfolgt dies begrenzt für die Zeit der Teilnahme an der jeweiligen Qualifikationseinheit und ausschließlich zu den persönlichen Übungsund Lernzwecken des Teilnehmers. Von der Software darf nur eine Installation auf dem System des Teilnehmers, das
zur Teilnahme an der entsprechenden QE genutzt wird, angefertigt und zu lernunterstützenden Zwecken genutzt werden. Eine Vervielfältigung, die über die
einmalige Installation und den Ablauf des Programms im Arbeitsspeicher des Systems hinausgeht, ist ebenso verboten wie jegliche Bearbeitung oder
Verbreitung oder das Re-Engeneering der Software. Sobald die Teilnahme an der jeweiligen QE endet, hat der Besteller die Software
auf seinen Datenträgern zu löschen. Wurde dem Besteller die Software auf einem Speichermedium zugänglich gemacht, ist das Speichermedium innerhalb von fünf
Tagen an die BUSINESS + INNOVATION CENTER zurückzusenden. Wird die Software, Teile davon oder der zur Software gehörige „Product Key“
entgegen den oben genannten Vorgaben genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht, haftet der Teilnehmer der BUSINESS + INNOVATION CENTER für
sämtliche daraus entstehenden Schäden, insbesondere finanziellen Forderungen des Softwareherstellers.
i) Software und sonstige Nebenleistungen einer Maßnahme, auf die ein Besteller vertraglich Anspruch hat, werden dem Teilnehmer jeweils im Lauf der ersten drei
Tagen der Teilnahme an der entsprechenden QE per Post zugeschickt, es sei denn, es wurde Abweichendes vereinbart. Die Lieferung erfolgt frei Haus an die im
Bestellschein angegebene Adresse. Die Gefahr des Untergangs oder Verschlechterung der zu liefernden Sache geht mit
Übergabe der Sache von BUSINESS + INNOVATION CENTER an den Lieferanten auf den Besteller über.
j) Bei der Bestellung bestimmter Maßnahmen wird dem Besteller eine Kostenpauschale für die durchschnittlich entstehenden Onlinekosten
(Telekommunikationskosten für den Zugang in das Internet) erstattet. Ob zu einer Maßnahme eine Kostenerstattung gehört, geht aus dem Bestellschein hervor. Die
Kostenpauschale beträgt 50,60 € pro QE der Maßnahme. Die Pauschale wird dem Besteller jeweils zum Ende der Teilnahme an einer solchen QE überwiesen.
Voraussetzung für die Auszahlung der Pauschale ist die Mitteilung einer entsprechenden Kontoverbindung des Bestellers auf dem Bestellschein oder
nachfolgend per E-Mail oder Brief.
6. Pflichten des Bestellers
a) Der Besteller verpflichtet sich, sein Passwort keinem Dritten mitzuteilen.
b) Der Besteller ist zur Zahlung von Entgelten für Leistungen verpflichtet, die Dritte mittels der Zugangsdaten des Bestellers in Anspruch nehmen, es sei denn,
der Besteller kann nachweisen, dass er dies nicht zu vertreten hat.
c) Sofern der Besteller feststellt, dass BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services von Dritten mittels seiner Zugangsdaten unrechtmäßig genutzt werden, ist der
Besteller verpflichtet, BUSINESS + INNOVATION CENTER unverzüglich über die unberechtigte Nutzung zu informieren.
d) Die BUSINESS + INNOVATION CENTER ist berechtigt, bei Kenntnis eines möglichen Missbrauchs der Passwörter alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,
insbesondere den Zugang zu BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services zu sperren.
e) Die BUSINESS + INNOVATION CENTER weist darauf hin, dass offensichtliche Mängel, die die Nutzbarkeit der Leistungen, die von der BUSINESS + INNOVATION
CENTER angebotenen werden, einschränken, unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen sind.
f) Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, dass ihm die Leistungen nicht ordnungsgemäß angeboten worden sind, insbesondere keine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
g) Der Besteller ist selbst für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten verantwortlich, die er auf dem Webspace speichert, der von der BUSINESS +
INNOVATION CENTER gestellt wird. Die BUSINESS + INNOVATION CENTER führt keine Backups durch und ergreift hinsichtlich des Webspace keine besonderen
Sicherungsvorkehrungen gegen Virenbefall oder Vergleichbares. Sofern die BUSINESS + INNOVATION CENTER Kenntnis von Inhalten im Sinne des § 6
i) auf dem zur Verfügung gestellten Webspace erlangt, behält sie sich die Sperrung des Zugangs zum Webspace und die Löschung der Inhalte vor.
h) Der Besteller verpflichtet sich, im Rahmen der Teilnahme an den QE von BUSINESS + INNOVATION CENTER gegenüber Dritten keine bedrohenden, rassistischen,
obszönen oder sonst wie gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze verstoßenden Äußerungen in Wort, Ton oder graphischer Darstellung zu verbreiten
oder deren Verbreitung zu ermöglichen.
7. Nutzungsrechte und Weitergabeverbot
a) Die von der BUSINESS + INNOVATION CENTER im Rahmen des BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme sind urheber- und markenrechtlich geschützt.
b) Die Speicherung der Materialien ist ausschließlich zu eigenen Fortbildungszwecken gestattet.
c) Eine über die engen rechtlichen Grenzen des deutschen Urheberrechts hinausgehende Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der BUSINESS +
INNOVATION CENTER gestattet.
d) Die Vervielfältigung des Materials zur Weitergabe an Dritte in gedruckter oder elektronischer Form ist streng verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
8. Gewährleistung
a) Die BUSINESS + INNOVATION CENTER ist um die Richtigkeit der Inhalte ihrer QE und der sonstigen BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services und um die Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft der dem Besteller zugänglichen Hard- und Software in vollem Maße bemüht. Gleichwohl kann beides
aufgrund der dynamischen Entwicklung der Technik und des Internets, die außerhalb des Einflusses der BUSINESS + INNOVATION CENTER liegen, nicht
garantiert werden.
b) Erkennbare Mängel sind unverzüglich der BUSINESS + INNOVATION CENTER mitzuteilen. Die BUSINESS + INNOVATION CENTER behebt Mängel in diesen Fällen
nach billigem Ermessen durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern das dem Besteller nicht unzumutbar ist.
c) Die BUSINESS + INNOVATION CENTER behält sich das Recht zu zwei Nachbesserungsversuchen vor, es sei denn dem Besteller sind zwei
Nachbesserungsversuche unzumutbar.
d) Der Besteller hat wegen der Nichtgewährung des Gebrauchs der BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services und der mit ihnen in Zusammenhang stehenden technischen Einrichtungen nur dann ein Kündigungsrecht wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen oder unzumutbar anzusehen ist und der
Besteller der BUSINESS + INNOVATION CENTER erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat.
e) Da BUSINESS + INNOVATION CENTER keinen Einfluß auf die technischen Gegebenheiten bei dem vom Besteller gewählten Provider und auf das Internet an sich hat, übernimmt sie keine Gewähr für die Erreichbarkeit ihres web-basierten Produktangebotes mittels des von dem Besteller gewählten Providers für den Internetzugang.
f) Die BUSINESS + INNOVATION CENTER ist um eine im Jahresdurchschnitt 99%ige Verfügbarkeit ihres eigenen Systems und ihrer web-basierten Lernplattform
bemüht, für eine höhere Verfügbarkeit kann aufgrund notwendig werdender Wartungsarbeiten, höherer Gewalt und unkontrollierbarer technischer
Gegebenheiten des Internets keine Haftung übernommen werden. Sofern der Zugang des Bestellers zu der web-basierten Lernplattform der BUSINESS + INNOVATION
CENTER jedoch aufgrund groben Verschuldens oder Vorsatzes der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der BUSINESS + INNOVATION CENTER beschränkt oder unterbrochen ist, haftet die BUSINESS + INNOVATION CENTER.
g) In verschiedenen QE befinden sich Links auf Web-Seiten, die im Internet stehen und von fremden Anbietern betrieben und nach deren Wahl mit Inhalten
versehen werden. Für diese Inhalte fremder Webseiten kann die BUSINESS + INNOVATION CENTER keine Gewähr übernehmen, denn die BUSINESS + INNOVATION CENTER steht in keinerlei geschäftlichem Kontakt zu diesen Anbietern und kann daher nicht auf sie einwirken. Bei Erstellung der QE haben sich keine rechtswidrigen
oder anstößigen Inhalte auf den fremden Web-Seiten befunden. Allerdings kann die BUSINESS + INNOVATION CENTER keine Gewähr dafür übernehmen, dass dies so bleibt, denn das Internet ist bekanntlich das sich am schnellsten verändernde Medium,
das es zur Zeit gibt.
h) BUSINESS + INNOVATION CENTER hat ihre QE auf verschiedenen Standardsystemen auf ihre Lauffähigkeit hin überprüft, aufgrund des großen Angebots an
verschiedensten Hardwarekomponenten, den dazugehörigen Gerätetreibern und des nahezu unüberschaubaren Angebots an Software kann die Lauffähigkeit der Inhalte der BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services auf dem individuellen System jedes einzelnen Bestellers nicht gewährleistet werden.
i) Für einige von der BUSINESS + INNOVATION CENTER angebotene QE ist es sinnvoll, dass der Besteller sich bestimmte Programme/Software auf seinen
Computer installiert. BUSINESS + INNOVATION CENTER weist darauf hin, dass es sich bei diesen Programmen nicht um BUSINESS + INNOVATION CENTER Produkte
handelt, die BUSINESS + INNOVATION CENTER kann daher keine Gewähr und auch keine Haftung für diese Produkte übernehmen.
Entschließt sich der Besteller, eine solche Software zu installieren, sollte er sich unbedingt an die entsprechenden Installationshinweise halten, um Schäden an
seinem System und gespeicherten Daten zu vermeiden. BUSINESS + INNOVATION CENTER weist darauf hin, dass es trotz Beachtung sämtlicher Installationshinweise zu
Inkompatibilitäten mit dem System des Bestellers oder darauf installierter Software und dadurch verursachten Programmabstürze oder Schäden kommen kann.
j) Sofern die BUSINESS + INNOVATION CENTER dem Besteller Webspace oder Software zur Verfügung stellt, finden hierauf die Regelungen in § 8 a) – f) und h) – i)
entsprechende Anwendung.
9. Haftung
Die BUSINESS + INNOVATION CENTER haftet im Rahmen der sich aus diesem Vertrag ergebenden Kardinalpflichten auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden, für
Personenschäden, soweit sie der BUSINESS + INNOVATION CENTER auch zurechenbar sind, und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
10. Datenschutz
a) Umfang und Zeitpunkt der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus den unter http://www.Business + Innovation Center.de/ über einen Link einsehbaren Datenschutzvorgaben der BUSINESS + INNOVATION CENTER.
b) Die personen-bezogenen Daten des Bestellers werden von der BUSINESS + INNOVATION CENTER bzw. den von ihr beauftragten Unternehmen gespeichert,
verarbeitet und genutzt, sofern dies zur Erfüllung dieses Vertrages, insbesondere zur Abrechnung, zur tutoriellen Betreuung und zur Beurteilung der
Leistungen des Bestellers erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten können über das Internet gesendet werden; BUSINESS + INNOVATION CENTER weist darauf
hin, dass eine vollständige Datensicherheit im Internet noch nicht besteht.
c) Bei entsprechender Zustimmung des Bestellers können die personenbezogenen Daten von der BUSINESS + INNOVATION CENTER und den anderen zum TELES-Konzern gehörenden Unternehmen zur Beratung des Bestellers und zur Durchführung von Werbemaßnahmen per E-Mail, Telefon oder Post genutzt werden. Diese Zustimmung kann vom Besteller jederzeit per Post oder E-Mail gegenüber der BUSINESS + INNOVATION CENTER widerrufen werden.
d) Persönliche Daten von Bestellern, deren Teilnahme am Produktangebot der BUSINESS + INNOVATION CENTER vom Arbeitsamt gemäß den §§ 77 ff SGB III gefördert
wird, sind von der BUSINESS + INNOVATION CENTER auf Wunsch des zuständigen Arbeitsamtes diesem zur Prüfung und weiteren Nutzung zu übermitteln. Zu diesen
zu übermittelnden persönlichen Daten gehören insbesondere die vom Besteller im Rahmen seiner Teilnahme erzielten leistungsbezogenen Bewertungen.
11. Kündigung
a) Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht, das folgendermaßen gestaltet ist: Der Besteller kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach
Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht der BUSINESS + INNOVATION CENTER und des Bestellers, den
Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Im Falle der Kündigung hat der Besteller nur den Anteil
der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen der BUSINESS + INNOVATION CENTER während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
b) Ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt für die BUSINESS + INNOVATION CENTER insbesondere vor, wenn:
aa) der Besteller in schwerwiegender Weise oder einfach aber fortgesetzt schuldhaft gegen die vertraglichen Regelungen verstößt,
bb) der Besteller zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist, cc) der Besteller im Falle der Ratenzahlung für zwei aufeinanderfolgende Termine
mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der sich auf mindestens 10 % des vereinbarten Gesamtbetrages beläuft,
dd) der Besteller bedrohende, rassistische, obszöne oder sonst gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze verstoßende Äußerungen in Wort, Ton oder
graphischer Darstellung gegenüber Mitarbeitern der BUSINESS + INNOVATION CENTER oder Dritten im Rahmen oder anlässlich der Teilnahme am Studienprogramm der BUSINESS + INNOVATION CENTER verbreitet oder dieses Verhalten fördert,
ee) der Besteller unbefugt BUSINESS + INNOVATION CENTER-Materialien weitergibt oder
ff) der Besteller fortgesetzt oder einmalig in besonders schwerwiegender Weise Täuschungsversuche im Rahmen der nach der Studien- und Prüfungsordnung (bzw. der
Maßnahme und Prüfungsordnung) zu erbringenden Leistungsnachweise begeht, gleiches gilt im Falle der Aufforderung zu ebensolchen Handlungen.
c) Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann auf ein bestimmtes Vertragsverhältnis beschränkt werden (z.B.: Teilnahme an einer einzelnen QE), kann bei
entsprechendem Grund aber auch auf sämtliche bestellten BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services erstreckt werden.
d) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist BUSINESS + INNOVATION CENTER berechtigt, den Zugang zu den BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Passwörter zu löschen. Hinterlegte Inhalte und E-Mails können ohne Setzung einer Nachfrist gesperrt und gelöscht werden.
e) Ist die außerordentliche Kündigung durch ein Verhalten des Bestellers veranlasst, so sind die gekündigten BUSINESS + INNOVATION CENTER-Services zu
denen der Besteller im Kündigungszeitpunkt Zugang hatte, in voller Höhe zu vergüten.
f) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
12. Schriftform / Salvatorische Klausel
a) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Sollte eine Vertragsbestimmung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Rechtswirksamkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen sowie des
Vertrages im Ganzen unberührt.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
a) Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern nach internationalem Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht ausschließbar sind,
bleiben diese unberührt.
b) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der
Besteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Sofern der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist, ist
Gerichtsstand Berlin, Deutschland.
c) Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand im ersten
Rechtszug ebenfalls Berlin, Deutschland.
d) Im übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den Gerichtsstandsregelungen
der §§ 12 – 37 ZPO.
14. Sonstiges
a) Der Besteller muß über einen handelsüblichen Computer (empfohlen wird mindestens ein Pentium- oder ein dieser Leistungsklasse entsprechender Prozessor und 32 MB Arbeitsspeicher), Internetzugang und einen handelsüblichen Browser (z.B.: Internet-Explorer 4.0 oder höher oder auch Netscape 4.7 oder höher, jedoch nicht 6.x) verfügen. Es wird eine Bildschirmauflösung von 800 x 600 und als Farbtiefe „High Color“ empfohlen.
b) Die Nutzung der QE der BUSINESS + INNOVATION CENTER erfordert folgende drei Browsereinstellungen: Cookies aktivieren, bei jedem Seitenzugriff die Seiteninformation aktualisieren und die Ausführung von Javascript zulassen.
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