
Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz – StartinRLP
Am 1. Oktober 2023 hat das Business + Innovation Center Kaiserslautern als Koordinationsstelle für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Betreuung des Gründungsstipendiums Rheinland-Pfalz übernommen. Auch im Jahr 2024 werden wieder Stipendien vergeben, die Antragsfrist startet am 15. Januar 2024 und endet am 15. März 2024. Alle News dazu finden Sie auf der Webseite des Programms. Die Koordinationsstelle steht Stipendiat*innen, Interessierten und Netzwerkpartnern bei Fragen zum Programm unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: hello@startinrlp.de
INHALT UND ZIELE
Start.inRLP soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende dabei begleiten, ihre Geschäftsidee in einem innovativen, kreativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
WER WIRD GEFÖRDERT?
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind oder
- neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen
ICH INTERESSIERE MICH FÜR DAS STIPENDIUM, WAS MUSS ICH TUN?
Nachfolgend ein Auszug der wichtigsten Fördervoraussetzungen:
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Gefördert werden können gewerblich Gründende mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, Gründende deren Gründung noch in Planung ist müssen ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.
- Die Antragsteller dürfen nicht bereits anderweitig unternehmerisch tätig sein.
- Das Stipendium kann nicht zeitgleich mit SGB-Leistungen oder anderen Förderungen die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienen gewährt werden (Details siehe Verwaltungsvorschrift).
- Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von max. 20 Stunden sind zulässig.
- Das Unternehmen der Stipendiatinnen und Stipendiaten muss in das Gewerberegister oder Handelsregister eingetragen sein oder werden und gewerblich tätig sein.
- Besonderer Fokus hinsichtlich der Gründungsvorhaben liegt auf dem Innovationsgehalt, der Wachstumsorientierung sowie dem Beschäftigungseffekt.
Alle weiteren Infos zum Programm finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unter folgender Adresse. Das bic fungiert auch als akkreditierter Netzwerkpartner des Programms und steht Interessierten für Anfragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Beck (maria.beck@bic-kl.de).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Corina Kohlmann
Projektleitung / Koordinationsstelle Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz
Business + Innovation Center Kaiserslautern GmbH
Trippstadter Straße 110, D-67663 Kaiserslautern
Tel.: (+49) 0631-68039-173
Mail: hello@startinRLP.de
Bildnachweis: Shutterstock Robert Kneschke / ID 585006826