Doktoranden im Bereich „Digital Innovation and Entrepreneurship“ gesucht
Am Lehrstuhl für Entrepreneurship des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Technischen
Universität Kaiserslautern ist folgende Stelle als
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d, TV-L-13) – Digital Innovation and Entrepreneurship – mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zunächst für 4 Jahre mit Promotionsziel zu besetzen.
Eine Veränderung des Stellenumfangs sowie eine Vertragsverlängerung sind potenziell möglich.
Als stark forschungsorientierter, neuer Lehrstuhl bieten wir Ihnen tiefe Einblicke in die internationale Wissenschaft an der Schnittstelle digitaler Innovationen und Gründungen. Wir haben zum Ziel, Wissen rund um diesen Themenkomplex zu schaffen und zu vermitteln.
Daher erforschen wir in drei Themengebieten (Digital Entrepreneurship, Entrepreneurial Finance, Digital Transformation and Analytics), wie digitale Technologien, Organisationen und Individuen interagieren und beispielsweise den Erfolg oder Misserfolg von Start-ups, Geschäftsmodellen oder Crowdfunding-Kampagnen beeinflussen.
Hier die komplette Auschreibung (Bewerbungsfrist wird gerade verlängert):
Business + Innovation Center Kaiserslautern GmbH, 30.08.2021/PB
Wir sind sehr stolz auf unsere Startups – darunter auch die Viamon GmbH.
Das Startup produziert einen sensorbasierten Diebstahlschutz und sichert damit Photovoltaik-Anlagen weltweit, im Wert von ca. 1,5 Milliarden Euro.
Im Ideenwald Gründerblog gibt uns Geschäftsführer und Gründer Oliver Strecke spannende Einblicke in das Unternehmen, die Ideenfindung und die Zukunft des Unternehmens.
Den gesamten Beitrag findet Ihr unter:
Bundesprogramm „Soforthilfe Corona“ in RLP gestartet
Das Bundesprogramm „Soforthilfe Corona“ ist gestartet. Ab heute den 30. März 2020 können die Anträge für das Hilfsprogramm gestellt werden.
Der Bund gewährt Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind.Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) können bis zu 9000 Euro erhalten. Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhalten.
Anträge für den Zuschuss nimmt ausschließlich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz entgegen. Das Wirtschaftsministerium nimmt keine Anträge an und leitet auch keine Anträge weiter. Antrag und begleitende Informationen zum Download finden Sie hier.
Bitte den Antrag ausgefüllt, unterzeichnet, mit den Anlagen und Ausschließlich im PDF-Format eingescannt an die E-Mail-Adresse CSH@isb.rlp.de senden.
Quelle: MWVLW-Webseite vom 30.03.2020
Business + Innovation Center Kaiserslautern GmbH, 30.03.2020/NZ
Corona-Pandemie: Verfügbare Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz
Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
• Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
• Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
Beantragung: Anträge für den Bundes-Zuschuss können von kommender Woche an bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.
Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).
Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html
KfW
Die KfW-Corona-Hilfspakete beinhalten erweiterte Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
https://www.kfw.de
https://www.kfw.de/Corona
Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Steuerliche Maßnahmen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf
Kammern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) bieten Beratung an, unter anderem zu den Themen
• Unterstützung in Unternehmenskrisen
• Hilfe bei Finanzierung
• Arbeitsrecht
• Finanzen
• Steuern
• Kurzarbeit
• Ausbildung
https://www.pfalz.ihk24.de
https://www.hwk-pfalz.de/
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Erleichterung der Stundung soll zunächst auf die Monate März und April begrenzt werden und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Bei der Beantragung sind die Fristen zu beachten!
Detaillierte Infos erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen und beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV.
https://www.gkv-spitzenverband.de